Dorfflohmarkt 30.08.2025
Informationen zum Flohmarkt
Hallo liebe Flohmarktfreundinnen und -freunde,
im Vorfeld unseres Jubiläums findet am 30.08.2025 der 1. Dorfflohmarkt in Vetzberg statt.
Das Ziel: nette Gespräche mit der Nachbarschaft und den Besuchern und BesucherinnenSchnäppchenlaunejede Menge gute Stimmung Stärkung unserer Dorfgemeinschaft
Natürlich liegt uns auch der Nachhaltigkeitsgedanke sehr am Herzen. Gebrauchtes kaufen schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch unsere Umwelt.
Wir freuen uns auf viele Mitmachende, denn je mehr Flohmarktstände es gibt, desto interessanter wird der Dorfflohmarkt und desto mehr Besucherinnen und Besucher kommen.
Also motiviert auch eure Nachbarschaft, sich für den Flohmarkt anzumelden, um die Verkaufs-chancen zu erhöhen!
Hier nochmal die Eckdaten:
Datum: 30.08.2025
Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: in ganz Vetzberg
Gebühren: Standgebühr pro Haushalt 10 €
Anmeldeschluss ist der 31.07.2025
Hier einige eurer häufigsten Fragen zu unserem Flohmarkt:
Warum gibt es eine Anmeldefrist?
Diese Frist wird benötigt, da wir eine „Dorfkarte“ aller teilnehmenden Haushalte in Vetzberg
für die Besucherinnen und Besucher anfertigen. Dies benötigt neben der Erstellungszeit auch Zeit für den Druck, damit alles rechtzeitig am Tag des Flohmarktes fertig ist.
Anmeldungen sind über dieses Datum hinaus auch weiterhin möglich.
Nur bekommt ihr dann leider kein Kennzeichen mehr in der „Dorfkarte“.
Warum muss ich eine Anmeldegebühr bezahlen?
Die Anmeldegebühr in Höhe von 10 Euro pro Haushalt nutzen wir für die Werbemaßnahmen für den Dorfflohmarkt (Ein evtl. verbleibender Überschuss kommt dem Dorfjubiläum zugute).
Wir wollen schließlich so viel potentielle Kundschaft wie möglich in unseren schönen Ort locken.
Können sich mehrere Personen zusammenschließen, um nur einmal die Anmeldegebühr zu zahlen?
Nein, die Anmeldegebühr bezieht sich immer auf einen Haushalt. Und es ist ja für einen guten Zweck.
Kann ich mich mit meinem Stand auf den Bürgersteig oder andere öffentliche Flächen stellen?
Nein, der Verkauf darf ausschließlich auf dem eigenen Grundstück erfolgen.
Dies hat versicherungstechnische Gründe und hängt auch mit den Genehmigungen für diese Art von Veranstaltung zusammen.
Mail an Sabine Mühlig